Nutzen Sie die Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Auszubildende

Wir haben wichtige Unterstützungs- und Förderangebote für Niedersachsen zusammengestellt.

Assistierte Ausbildung flexibel (ASA flex)

Was ist AsA flex?
Eine Förderung der Agentur für Arbeit / Jobcenter für junge Menschen und ihre Ausbildungsbetriebe

Die Einzelinstrumente ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und assistierte Ausbildung (AsA) fallen weg und werden in dem neuen Instrument Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) zusammengeführt.

Wer erhält die Förderung?
Gefördert werden junge Menschen und ihre Ausbildungsbetriebe vor und während einer betrieblichen Ausbildung. Die (angehenden) Auszubildenden werden gefördert, wenn sie voraussichtlich den Abschluss der Ausbildung nicht ohne weitere Unterstützung schaffen. Eine Förderung ist auch vorbereitend auf die Ausbildung oder während einer Einstiegsqualifizierung (EQ) möglich.

Welche Maßnahmen beinhaltet die Förderung?
Für die Betriebe:

  • Die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung oder der EQ
  • Die Begleitung im Betriebsalltag durch die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses oder der EQ
  • Unterstützung des betrieblichen Ausbildungspersonals in Vorbereitung auf und bei der Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung oder der EQ

Für die Auszubildenden:

  • Individuelle Unterstützung durch eine*n Ausbildungsbegleiter*in bei einem Bildungsträger zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
  • Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • Hilfen zur Förderung von fachtheoretischen Kenntnissen und Fähigkeiten und zur Prüfungsvorbereitung


Wann läuft die Förderung?

  • Vorbereitende Phase: beginnt ein halbes Jahr vor Ausbildungsstart mit max. 39 Wochenstunden (mind. 22 Wochenstunden)
  • Begleitende Phase: beginnt in Teilzeit mit der Ausbildung; Stundenkontingent und Dauer sind flexibel und abhängig vom Bedarf

 
Wo kann man die Förderung beantragen?
Die Jugendlichen müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter stellen. Bitte sprechen Sie die Bewerberin bzw. den Bewerber darauf an, wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Förderung notwendig ist.

Berufsorientierungspraktika

Junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keine Schule besuchen und arbeitssuchend gemeldet sind, können bei ihrem Praktikum durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Das ein- bis sechswöchige betriebliche Praktikum kann bei einem oder mehreren Arbeitsgebern durchgeführt werden.  Übernommen werden können Fahrtkosten und bei überregionalen Praktika auch die Unterkunftskosten.

Sprachkurse und Unterstützungsangebote für zugewanderte Jugendliche

  • Sprachkurse während der Ausbildung werden zum Teil von den Berufsschulen angeboten. Die Anmeldung und die Organisation erfolgen direkt an der jeweiligen Berufsschule.
  • Auch bei den Kammern gibt es Nachhilfekurs, z.B. bietet die Handwerkskammer Hannover einen Kurs für Mathe-Physik-Deutsch für Auszubildende im Handwerk an. Fragen Sie bei der für sie zuständigen Kammer nach Angeboten.
  • Die Begleitung und Unterstützung von Auszubildenden durch ehrenamtliche Ausbildungspatinnen bzw. -paten bietet die Initiative VerA vom Senior Expert Service an: Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link: https://vera.ses-bonn.de/. In Niedersachsen sind direkte Ansprechpartner*innen an den Standorten: Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Nienburg, Osnabrück, Verden.

Finanzielle Förderung von Auszubildenden

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei einer dualen Ausbildung

Was ist die BAB?
Ein staatlicher Zuschuss für Miete, Lebensunterhalt, Fahrtkosten und ggf. Kinderbetreuung für Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung.

Wer bekommt BAB?
Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.

Auszubildende erhalten auch dann BAB, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus wohnen aber 

  • über 18 Jahre alt sind
  • oder in einer Lebenspartnerschaft bzw. verheiratet sind
  • oder ein Kind haben.
 

Bei der Berechnung der BAB wird der Gesamtbedarf für Miete, Fahrtkosten und Arbeitskleidung dem anzurechnenden Einkommen gegenübergestellt. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt, deshalb sollte der Antrag schon vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.  Gefördert wird nur die erste Ausbildung.

Wo können Auszubildende BAB beantragen?
Den Antrag sollte die Auszubildende bzw. der Auszubildende bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen oder online unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“.

BAföG bei einer schulischen Ausbildung

Was ist BAföG?
Eine finanzielle Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten u.a.  Auszubildende in einer schulischen Ausbildung an der Berufsfachschule.

Wer erhält BAföG?
Abhängig von der individuellen Lebenssituation erhalten Auszubildende eine Förderung, die z.B. nicht mehr bei ihren Eltern leben oder die Kosten für eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen oder ein Kind haben.

Wo kann man BAföG beantragen?
Das BAföG kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, das auch bei Fragen rund um das BAföG berät. Eine Übersicht der Ausbildungsämter in Niedersachsen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/inland-schulische-Ausbildung/ausbildungsaemter/Niedersachsen/niedersachsen_table.html?nn=384318

Zuschuss des Jobcenters für ungedeckte Miet- und Heizkosten
Sollte die BAB für die Lebenshaltungskosten nicht ausreichen, können Auszubildende beim Jobcenter eine zusätzliche Mietbeihilfe (SGB II) beantragen. Dazu sollten sie mit dem Jobcenter klären, ob eine Unterstützung in Frage kommt. Sie ist nur möglich, wenn die Wohnung angemessen (Größe/Preis) ist.

Wohngeldzuschuss
Einen Antrag auf Wohngeld können Auszubildenden dann stellen, wenn ihnen BAB „dem Grunde nach“ nicht zusteht, z.B. wenn sie eine zweite Ausbildung machen. Auch wenn bei einer schulischen Ausbildung BAföG abgelehnt wurde, können sie Wohngeld beantragen. Der Antrag muss bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde bzw. der Stadt gestellt werden, in der sich die Wohnung befindet.

Mobilitätsförderung
Im Rahmen der Niedersächsischen Förderprogramme zur Corona-Pandemie können Auszubildende einen Antrag auf Mobilitätsförderung stellen, wenn ihr Ausbildungsplatz und ihr Zuhause über 45 km auseinanderliegen oder die Fahrzeit mit dem ÖPNV länger als eine Stunde dauert. Er beträgt einmalig 500 €. Anträge können bei der NBank unter folgendem Link gestellt werden:

https://www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Mobilitätsprämie-Auszubildende/index.jsp

Einstiegsqualifizierung (EQ) – Förderung vor Beginn der Ausbildung

Was ist eine EQ?

  • Die EQ ist ein langes Praktikum über einen Zeitraum von vier bis zwölf Monaten, das auch in Teilzeit durchgeführt werden kann.
  • In dieser Zeit können Betriebe junge Menschen über eine längere Zeit kennenlernen und an die Ausbildung heranführen.
  • Ziel ist die Ausbildung der EQ-Teilnehmer*in im Anschluss an die EQ.


Förderung der EQ durch die Agentur für Arbeit

  • Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung der EQ. Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Die Betriebe tragen die Sach-  und Personalkosten der EQ.
  • Der Zuschuss wird von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter nachträglich immer monatlich gezahlt.
  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit.

 

Was müssen Betriebe tun?

  • Der Betrieb stellt den Antrag auf Förderung vor Beginn der EQ bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag muss bei dem Bezirk der Agentur für Arbeit gestellt werden, in dem die Jugendlichen wohnen. Fragen zum Förderantrag beantwortet die Agentur für Arbeit unter der Servicenummer 0800-4 5555 20.
  • Beachten Sie: Wenn der Betrieb selbst Bewerber*innen für die EQ findet, muss diese sich vorher bei der Agentur für Arbeit melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen. 
  • Der Betrieb schließt mit den Jugendlichen einen EQ–Vertrag, Muster-Verträge erhalten die Betriebe bei der für die zuständigen Kammer.
  • Ein Exemplar des Vertrages wird vom Betrieb an die Kammer geschickt. Die Kammer informiert dann die Agentur für Arbeit.
  • Während der EQ besteht Versicherungspflicht für die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Unfallversicherung. Der EQ-Teilnehmer bzw. die EQ-Teilnehmerin muss vom Betrieb bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden. Der Betrieb legt die Anmeldung und die Versicherungsnummer bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter vor.
  • Die Jugendlichen können an der Berufsschule angemeldet werden, es besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme, die Berufsschule entscheidet. Bei Besuch der Berufsschule während der EQ kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden. Neuzugewanderte mit Sprachförderbedarf können während der EQ begleitende Deutschkurse besuchen. Beachten Sie auch die Förderung durch AsA flex (siehe oben), die auch während der EQ möglich ist.
  • Der Betrieb bescheinigt am Ende der EQ der Teilnehmer*innen die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und bewertet die Leistungen in einem Zeugnis. Zu den jeweiligen Einstiegsqualifizierungen gibt es bei den Kammern Übersichten der Tätigkeitsbereiche und Zeugnisvordrucke zum Download.
  • Die EQ-Teilnehme*innen können am Ende das Zertifikat für den erfolgreichen Abschluss der EQ bei der zuständigen Kammer beantragen. Dafür müssen sie das Zeugnis des Betriebes vorlegen.
  • Hinweis: Betriebe können ihre freien Plätze für eine Einstiegsqualifizierung der zuständigen Kammer mitteilen.


Welche jungen Menschen können eine EQ machen?

  • Bewerber*innen, die individuell eingeschränkte Vermittlungsperspektiven haben und auch nach dem 30. September noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang die Befähigung für eine Ausbildung haben
  • Junge Menschen, die im Lernen beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind
  • Eine Förderung ist auch für Ausbildungsabbrechende bei demselben Arbeitgeber möglich.
  • Auch Menschen mit Behinderungen können an einer EQ teilnehmen, wenn sie eine Fachpraktiker*innen-Ausbildung anstreben.

Die Förderung beginnt frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres. Sie kann allerdings schon ab dem 1. August beginnen, wenn der/die Teilnehmer*in eine

  • „Altbewerber*in“ ist, also schon vor mehreren Jahren die Schule verlassen hat oder
  • lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt oder
  • noch nicht voll ausbildungsreif ist.

Die EQ-Teilnehmer*innen können bei Bedarf eine Förderung der Assistierten Ausbildung flexibel erhalten (siehe oben).

Förderung für Betriebe, die Azubis aus Insolvenzbetrieben übernehmen

Das Land Niedersachsen fördert Betriebe mit einem finanziellen Zuschuss, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 wird auch die Übernahme von Auszubildenden gefördert, wenn der bisherige Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

Unter folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Fördersummen sowie zur Antragstellung bei der NBank:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Förderung-der-Übernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp

Ausbildungszuschuss

Was ist der Ausbildungszuschuss?
Wenn der Betrieb in einem anerkannten Beruf ausbilden, kann er dafür eine Förderung vom Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass der/die neue Auszubildende nicht älter ist als 34 Jahre und Leistungen vom Jobcenter bezieht. Des Weiteren muss die oder der Auszubildende besonderen Unterstützungsbedarf haben (siehe unten).

Für welche Auszubildenden kann ein Ausbildungszuschuss gezahlt werden?
Gefördert werden Jugendliche oder junge Erwachsene, die das 35. Lebensjahr zum Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist, dass besonderer Unterstützungsbedarf besteht, z.B. in folgenden Fällen:

  • Alleinerziehende (Förderung auch bei Teilzeit-Ausbildung möglich)
  • Langzeitarbeitslose
  • lernbeeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene, das heißt ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Schulpflicht
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss nur dann, wenn der Notendurchschnitt aller erteilten Fächer im letzten Schulzeugnis bei 3,5 oder schlechter liegt
  • die Leistungen in den Fächern „Deutsch“ oder „Mathematik“ im letzten Schulzeugnis mit der Note „ausreichend“ oder schlechter beurteilt wurde
  • Jugendliche und junge Erwachsene aus Förderschulen für Lernbehinderte unabhängig vom Abschluss
  • sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit sozialen oder psychischen Problemen
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Teilleistungsschwächen
  • ehemals drogenabhängige oder straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene
  • Altbewerber (unabhängig vom Schulabschluss), die bereits im vorangegangenen Ausbildungsjahr erfolglos in die Ausbildungsstellenvermittlung einbezogen wurden oder deren letzter Schulabschluss länger als 2 Jahre zurückliegt.

Gefördert werden benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen mindestens zwei der oben genannten Kriterien vorliegen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als pauschalierter Festbetrag in Höhe von 6.000 € gezahlt. Ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von mindestens 450,00 € beträgt die Förderung 8.000 €. Der Betrag wird in zwei gleich großen Raten ausgezahlt: nach Ende der individuell vereinbarten Probezeit und nach den ersten zwölf Monaten der Ausbildung. 

Ansprechpartnerin:

Melden Sie sich gern bei uns. Wir und unsere Netzwerkpartner helfen Ihnen bei der Suche nach passenden aktuellen Fördermaßnahmen und beantworten gern Ihre Fragen.

KAUSA-Landesstelle Niedersachsen, Standort Region Hannover
Dina de Haas (han@kausa-niedersachsen.de; Tel: 05173-92590-16/-00)