Was ist eine duale Ausbildung?

Theorie plus Praxis

Die duale Ausbildung ist eine Berufsausbildung an zwei verschiedenen Lernorten. Der praktische Teil der Ausbildung findet im Betrieb statt, der theoretische Teil in der Berufsschule. Der praktische Teil umfasst ungefähr 70 Prozent der Ausbildung, der theoretische 30 Prozent.

In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe. Für jeden Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung. Diese legt bundesweit einheitlich fest, was die Auszubildenden im Unternehmen lernen sollen. Das ausbildende Unternehmen erstellt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung einen Ausbildungsplan.

Die Vorteile einer dualen Ausbildung

Eine duale Ausbildung hat für den Betrieb und für Auszubildende verschiedene Vorteile:

Vorteile für den Betrieb
Die Auszubildenden arbeiten vom ersten Tag an im Unternehmen mit.

  • Die Auszubildenden werden passend zu den Anforderungen im Unternehmen (und zum Ausbildungsplan) qualifiziert.
  • Das Unternehmen kann nach Ausbildung den jungen Menschen als eingearbeitete Fachkräfte weiterbeschäftigen.
  • Jeder Ausbildungsberuf hat seine eigene Ausbildungsordnung. Diese gilt für ganz Deutschland.

 

Vorteile für junge Menschen

  • Vom ersten Tag der Ausbildung wird eigenes Geld verdient.
  • Statt endloser Theorie gibt es sofort praktische Aufgaben. In der Berufsschule werden die praktischen Fähigkeiten mit Theorie untermauert.
  • Nach der bestandenen Ausbildung gibt es gute Übernahmechancen im Ausbildungsbetrieb und viele Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die wichtigsten Fragen zum dualen Ausbildungssystem

Unternehmen dürfen ausbilden, wenn sie die betrieblichen, persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen werden von den zuständigen Stellen, beispielsweise von den Handwerkskammern (HWK), den Industrie- und Handelskammern (IHK) und anderen Kammern geprüft. „Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind“ (§ 30 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). Um die pädagogische Eignung für die Ausbildung nachzuweisen, benötigen Ausbilder und Ausbilderinnen in der Regel den sogenannten AEVO-Schein (AEVO = Ausbildereignungsverordnung).
Wenn Sie Fragen zu den Ausbildungsvoraussetzungen oder zum AEVO-Schein haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

 

Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es deutschlandweit eine einheitliche Ausbildungsordnung. Diese Ausbildungsordnung legt fest, welche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden müssen. Unternehmen erstellen auf Grundlage der Ausbildungsordnung einen Ausbildungsplan, nach dem die Ausbildung abläuft.
Die Ausbildungsordnungen sind in der Regel auf den Websites der zuständigen Kammern hinterlegt. Handwerksbetriebe müssen zusätzlich die Handwerksordnung beachten.

Bevor eine Ausbildung beginnt, müssen das ausbildende Unternehmen und der oder die Auszubildende einen schriftlichen Vertrag schließen. Der Ausbildungsvertrag regelt alle wichtigen Punkte des Arbeitsverhältnisses.

Zum Beispiel:
– Name und Anschrift des ausbildenden Unternehmens (vertreten durch den/die Geschäftsführer*in oder Personalverantwortliche)
– Name und Anschrift des/der Auszubildenden (bei unter 18-Jährigen vertreten durch die Erziehungsberechtigten)
– Ausbildungsberuf
– Ausbildungsbeginn und die Ausbildungsdauer
– Dauer der Probezeit
– Ende oder Verlängerung der Ausbildung
– Pflichten des ausbildenden Unternehmens
– Pflichten der Auszubildenden
– Ziel und Inhalte der Ausbildung (Ausbildungsplan)
– Höhe der Ausbildungsvergütung und der Zeitpunkt der Zahlung
– Arbeitszeiten, Urlaubsregelung und Probezeit
– Kündigungsbedingungen
– falls vorhanden, Hinweis auf Tarifverträge und besondere Vereinbarungen
– Zeugnisanspruch
– Datum und Unterschrift beider Vertragsparteien

Sind die Auszubildenden noch minderjährig, muss der Vertrag mit den gesetzlichen Vertreter*innen geschlossen werden. Wenn der Vertrag von allen unterschrieben ist, schickt ihn das Unternehmen an die zuständige Stelle (Handwerkskammer, IHK oder andere).

Was Auszubildende nicht dürfen und worauf sie einen Anspruch haben, ist klar geregelt. Hier ein paar Beispiele für die Pflichten und Rechte:

Pflichten
– Auszubildende müssen sich bemühen, die Ausbildungsinhalte zu lernen, und sind verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen.
– Sie müssen schriftliche Ausbildungsnachweise führen, die sogenannten Berichtshefte, wenn die Ausbildungsordnung das vorsieht.
– Sie müssen den Weisungen der Ausbilder*innen folgen, solange diese nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Rechte
– Auszubildende haben ein Recht auf einen Ausbildungsvertrag.
– Sie haben Anspruch auf eine*n geeignete*n Ausbilder*in und Ausbildungsmittel.
– Sie haben ein Recht auf Vergütung, Urlaub und Freistellung für den Berufsschulunterricht.

Auch für Ausbildungsbetriebe gelten Pflichten und Rechte. Wir nennen hier ein paar Beispiele:

Pflichten
– Ausbildungsbetriebe verpflichten sich dafür zu sorgen, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel erreichen können.
– Sie stellen Auszubildenden kostenlos alle Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, die nötig sind, um das Ziel zu erreichen, und stellen sie für den Besuch der Berufsschule frei.
– Ausbilder*innen dürfen Auszubildenden nur Tätigkeiten übertragen, die mit der Berufsausbildung zu tun haben.

Rechte
– Ausbildende Unternehmen haben das Recht, dass Auszubildende die aufgetragenen Verpflichtungen ausführen und die Weisungen der Ausbilder*innen befolgen.
– Sie haben das Recht, dass Auszubildende die Interessen des Unternehmens wahren und sich an die Pflicht zur Verschwiegenheit halten.
– Zudem haben sie ein Recht darauf, dass Auszubildende an den Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Die Ausbildungsvergütung sollte angemessen sein. Was heißt das genau? Gibt es einen Tarifvertrag für die Branche, regelt dieser auch die Ausbildungsvergütung. Generell zählt jedoch auch die Berufsschulzeit zur Ausbildung. Daher muss die Schulzeit auf die Wochenarbeitszeit angerechnet und bezahlt werden. Mindestens einmal im Jahr muss die Vergütung erhöht werden. Sie ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Im Berufsbildungsgesetz ist die Mindestvergütung festgelegt. Die aktuelle Übersicht finden Sie hier.

Lassen sich die Probleme nicht innerhalb des Betriebs klären, gibt es bei den zuständigen Kammern Ausbildungsberater*innen, die weiterhelfen können. Oder Sie wenden sich an die Initiative VerA.

Wir beraten Sie gern.

Die KAUSA-Landesstelle Niedersachsen ist Ihre Ansprechpartnerin rund um die duale Ausbildung. Wir helfen bei der Vorbereitung des Betriebs auf die Ausbildung und informieren über den Ablauf.

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